|
Oft kommt es vor, dass zur “Unterstützung der Sicherheiten” von den Banken Bürgschaften zusätzlicher Personen verlangt werden. Meistens handelt es sich dann um die Ehefrau, oft um die Eltern der
Kreditnehmers aber auch oft um die Kinder des/der Darlehensnehmer. Dies nennt man dann kollektive Haftung.
Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Arbeitgeber sich in einer finanziellen Notlage befunden hat und ein Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um seinen Arbeitsplatz eine Bürgschaft für
seinen Arbeitgeber bei der Bank unterzeichnet hat.
Und dann gibt es auch Fälle in denen Angehörige des Kreditnehmers über Immobilieneigentum verfügen, sich aber weigern eine Grundschuld für die Bank eintragen zu lassen. Oft werden die Angehörigen dann -
mit bankerischer Überzeugungskraft - dazu bewogen, doch anstelle der Grundschuld eine Bürgschaft zu unterschreiben.
Viele Bürgschaftfälle wurden bereits gerichtlich verhandelt und in vielen Fällen wurden, wegen Sittenwidrigkeit, Bürgschaften für ungültig erklärt.
|