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Kredit- und Darlehensverträge bestehen bestehen in der Regel aus den Kreditvereinbarungen, den zugrunde gelegten
Zinsen und Rückzahlungsbedingungen , den weiteren Kreditstandards sowie den vereinbarten Sicherheiten.
Grundsätzlich gilt immer, was nicht vereinbart ist, kann auch nicht berechnet werden. Wehren Sie sich gegen zu hohen
Bankgebühren. Über Jahre hinweg eine ganz schöne Summe, die Ihnen z.B. nur durch zu hohe Bankgebühren oder durch unberechtigte Gebühren verloren gegangen sein kann.
Und leider ist es auch immer noch gängige Praxis,
- dass die Kreditkonditionen zwar automatisch erhöht, aber in der Regel nicht automatisch gesenkt werden
- dass die Bank unzulässige oder unzulässig hohe Bearbeitungsgebühren,
Bereitstellungszinsen, Mahngebühren, Pfändungskosten, Verzugszinsen, Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigungen berechnet hat
- dass Ihnen Ihr Bankberater ein Darlehen, gekoppelt mit einer Lebensversicherung oder
einen Bausparvertrag verkauft hat, obwohl das einfache Tilgungsdarlehen wesentlich günstiger gewesen wäre
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