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Jeder der schon einmal eine Grundschuldurkunde beim Notar unterzeichnen durfte weiß natürlich, dass er in der Grundschuldurkunde auch die persönliche Haftung, das
“Abstrakte Schuldversprechen nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung”
unterschrieben hat.
Dieses Schuldversprechen bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass Sie durch Unterzeichnung dieser Klausel der Bank das Recht geben, sofort in ihr sonstiges persönliches Vermögen, also jenes Vermögen das Sie neben der Immobilie noch besitzen, vollstrecken zu können.
Dieses Schuldversprechen gibt der Bank z.B. das Recht, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beim Amtsgericht zu erwirken und damit Ihr Arbeitseinkommen, oder Ihr Girokonto oder Ihre seit 20 Jahren
laufende Lebensversicherung oder sogar Ihre pfändbaren künftigen Rentenansprüche oder Ihren Erbanteil und und und ..... zu pfänden. Und natürlich auch den Gerichtsvollzieher schicken, der bei
Ihnen pfändet was zu pfänden ist und Sie dann im Auftrag der Bank zur
Eidesstattlichen Versicherung
einlädt.
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